Ehrenbürgerschaft für Holger Biege ist uns eine Herzenssache
Die Fraktion Christlich Demokratische Konservative (CDK) der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ehrenbürgerschaftssatzung eingereicht. Ziel ist es, die rechtliche Grundlage für die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an den Greifswalder Musiker und Komponisten Holger Biege zu schaffen. Die Vorlage soll der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Initiative geht auf einen Antrag zurück, den die CDK-Fraktion im April 2026 bei der Verwaltung eingereicht hatte. Die Prüfung durch die Kanzlei der Bürgerschaft ergab, dass die geltende Satzung aus dem Jahr 1990 eine posthume Verleihung bislang nicht vorsieht. Statt die Überarbeitung der ohnehin stark belasteten Verwaltung zu überlassen – die Kanzlei ist nach eigener Auskunft aufgrund zahlreicher neuer Aufgaben personell an der Kapazitätsgrenze –, hat die CDK-Fraktion die Initiative selbst ergriffen und einen vollständigen, ausfertigungsreifen Satzungsentwurf erarbeitet.
„Wir haben das Problem erkannt, die rechtliche Lücke analysiert und eine fertige Lösung vorgelegt – das ist der Unterschied zwischen Ankündigen und Handeln“, sagt CDK-Fraktionsvorsitzender Axel Hochschild. „Es freut uns, dass das Thema mittlerweile fraktionsübergreifende Unterstützung findet. Allerdings offenbart die Vorlage von SPD und Die Linke ein Muster, das wir aus der Greifswalder Kommunalpolitik leider kennen: Initiativen der CDK-Fraktion werden abgewartet, inhaltlich übernommen und anschließend mit geringfügigen Änderungen als eigene Ideen präsentiert, ohne die eigentliche konzeptionelle und rechtliche Arbeit geleistet zu haben. Im vorliegenden Fall haben SPD und Die Linke weder die Satzungslücke eigenständig identifiziert noch eine rechtssichere Lösung erarbeitet.“ Der Fraktionsvorsitzende ergänzt: „Wer keine eigenen Ideen einbringt, sondern sich an der Arbeit anderer bedient, schadet dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine konstruktive Kommunalpolitik. Das sollte endlich unterbleiben.“
Der von der CDK-Fraktion erarbeitete Satzungsentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Kommunen und ermöglicht die posthume Verleihung rechtssicher und ohne Umwege. Nach Verabschiedung der neuen Satzung soll die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Holger Biege im unmittelbar folgenden Gremienlauf beschlossen werden.
Holger Biege, geboren am 19. September 1952 in Greifswald, zählt zu den bedeutendsten Musikern und Komponisten, die aus der DDR hervorgegangen sind. Er verstarb 2018. „Mit der Ehrenbürgerschaft würde Greifswald einen seiner herausragenden Söhne posthum würdigen und zugleich ein sichtbares Zeichen für die Anerkennung ostdeutscher Kulturgeschichte setzen“, betont Axel Hochschild abschließend.